Barrierefreiheit

 

Wichtiger Hinweis:

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird in Kürze ergänzt und aktualisiert! Sofern Sie bis zu diesem Zeitpunkt Fragen zur Barrierefreiheit haben, können Sie sich an die hier bereits angegebenen Kontakte wenden.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter

www.energieportal-mittelhessen.de 

veröffentlichte Website des Regierungspräsidiums Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

- Wird ergänzt -

Maßnahmen:
Für das Jahr 2021 sind umfangreiche technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen.

Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde:

  1. Beschreibung:
    Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar. Gebärdensprachliche Videos werden aktuell nur bei ausgewählten Pressekonferenzen zur Verfügung gestellt.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
    Die notwendigen Ressourcen für die barrierefreien Webseiten werden auf die primäre Internetseite des RP Gießen konzentriert, die alle verfahrensrelevanten Information bereitstellt.
  3. Barrierefreie Alternative:
    Hauptseite des RP Gießen unter www.rp-gießen.hessen.de, speziell der Menüpunkt "Planung" unter https://rp-giessen.hessen.de/planung

Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 HVBIT.

  1. Beschreibung:
    Alle Inhalte fallen unter § 3 Absatz 1 HVBIT.
  2. Barrierefreie Alternative:
    Hauptseite des RP Gießen unter www.rp-gießen.hessen.de, speziell der Menüpunkt "Planung" unter https://rp-giessen.hessen.de/planung

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.10.2020 erstellt.

Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
Technische und redaktionelle Anpassung der Webseite bis Ende 2021.

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
Keine Inhalte

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson:
Frau Katharina Schneider
Teamleitung Öffentlichkeitsarbeit in der Stabsstelle für Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Region Mittelhessen
Tel.: +49 641 303-2104
oeffentlichkeitsarbeit@rpgi.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de