Übersicht Planungsprozess
Hintergrund und Beschluss zur Aufstellung des Teilregionalplans
Im März 2011 - nicht zuletzt unter dem Eindruck der Ereignisse in Fukushima (Japan) - hat die zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossene Energiewende deutlich an Dynamik gewonnen. Diese Entwicklung hat die Regionalversammlung Mittelhessen dazu veranlasst, das Regierungspräsidium Gießen als Obere Landesplanungsbehörde am 1. November 2011 mit der Erarbeitung eines Sachlichen Teilregionalplans Energie (Kapitel 7.2 Energiedienstleistungen des RPM 2010) zu beauftragen, um damit einen Beitrag für einen verbesserten regionalen Ausbau der erneuerbaren Energien zu leisten.
Beginn der Planungen und erste Offenlegung
Um einen möglichst transparenten und nachvollziehbaren Planungsprozess zu gewährleisten hat das Regierungspräsidium Gießen bereits in einem sehr frühen Stadium der Planung – unmittelbar nach Aufstellungsbeschluss im November 2011 – alle mittelhessischen Kommunen angeschrieben und diese darum gebeten, etwaige Planungswünsche und Anregungen mitzuteilen.
Auf Grundlage der von den Kommunen erhaltenen Rückmeldungen sowie unter laufender Einbeziehung der aktuellen Entwicklungen wurde im Anschluss ein erster Planentwurf erarbeitet.
Nach umfangreichen und aufwändigen Planungs- und Abstimmungsarbeiten wurde der Entwurf des Teilregionalplans Energie am 18. Dezember 2012 von der Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen.
In der Zeit vom 21. Januar 2013 bis zum 20. März 2013 folgte die Offenlegung. In dieser Zeit hatten alle am Thema Interessierten die Möglichkeit, dem Regierungspräsidium Gießen ihre Anregungen und Bedenken zum Teilplanentwurf mitzuteilen.
Der erste Entwurf des Teilregionalplans Energie Mittelhessen sowie alle zugehörigen Materialien sind weiterhin unter dem Menüpunkt „Erste Offenlegung“ abrufbar.
Erarbeitung von avifaunistischen Gutachten
Gemäß Begleitbeschluss der Regionalversammlung vom 18.12.2012 wurden im Anschluss an die Offenlage zusammenfassende avifaunistische Gutachten für die beiden Vogelschutzgebiete (VSG) „Vogelsberg“ und „Hoher Westerwald“ erarbeitet. Damit sollte geprüft werden, inwiefern auch unter Berücksichtigung möglicher kumulativer Wirkungen von Windfarmen die Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie möglich ist, ohne die Erhaltungsziele erheblich zu beeinträchtigen. Weitere Informationen zu den Gutachten finden Sie unter dem Menüpunkt "Avifaunistische Gutachten".
Überarbeitung der Konzeption und zweite Offenlegung
Nach der ersten Offenlegung des Entwurfs des Teilregionalplans Energie Anfang 2013 wurden rund 3.000 Einwendungen von Bürgern, Verbänden, Kommunen und öffentlichen Stellen gesichtet und bearbeitet, deren Ergebnisse sich nun in der überarbeiteten Konzeption wiederfinden. Gründlich eingearbeitet werden mussten auch die schon genannten umfangreichen avifaunistischen Untersuchungen zu den VSG „Hoher Westerwald“ und „Vogelsberg“, die ergänzt wurden durch ein sogenanntes Integratives Gesamtkonzept für das VSG "Vogelsberg".
Am 23. Juli 2015 hat die Regionalversammlung Mittelhessen diesen überarbeiteten Entwurf für die erneute Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen beschlossen:
Gemäß diesem Beschluss erfolgte in der Zeit vom 7. September bis zum 6. Oktober 2015 die erneute Offenlegung des auf Basis der Ergebnisse der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2013 überarbeiteten Plans inkl. aller relevanten Unterlagen. Bis zum 20. Oktober bestand erneut die Gelegenheit, sich zu den vorgesehenen Planungen zu äußern.
Viele Kommunen, Behörden, Verbände und vor allem die Bürgerinnen und Bürger der Region Mittelhessen haben diese Gelegenheit genutzt, um sich mit den Inhalten des Teilregionalplans Energie auseinanderzusetzen. Insgesamt sind rund 2.500 Stellungnahmen mit etwa 4.500 Antragspunkten fristgerecht eingegangen.
Die Planunterlagen umfassen neben dem Textteil des Teilregionalplans Energie auch den Umweltbericht inkl. der zugehörigen Karten und Tabellen, das Integrative Gesamtkonzept für das Vogelschutzgebiet Vogelsberg, die Steckbriefe zu den möglichen Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie und die mit der Überarbeitung des Plans direkt zusammenhängenden Grundsatzpapiere.
Die Unterlagen können weiterhin unter den Menüpunkten
abgerufen werden.
Im Anschluss an diese Offenlage hat die Obere Landesplanungsbehörde im Regierungspräsidium Gießen sich erneut mit den eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich auseinandergesetzt und geprüft, ob und in welchem Umfang durch die eingereichten Anträge eine Überarbeitung der bisher vorgesehenen Planungen erforderlich werden könnte. Ergebnisse dieser fachlichen Prüfung wurden regelmäßig mit dem zuständigen Ausschuss der Regionalversammlung Mittelhessen erörtert.
Beschluss des Teilregionalplans durch die Regionalversammlung
Am 9. November 2016 lag der vom Regierungspräsidium Gießen als Oberer Landesplanungsbehörde erarbeitete Teilregionalplan Energie der Regionalversammlung zur abschließenden Entscheidung vor und wurde mit großer Mehrheit parteienübergreifend verabschiedet. Die Karte, der Texteil sowie weitere Unterlagen zur Sitzung finden sich auf der Internetseite des RP Gießen unter dem Menüpunkt "Vorlage zur Genehmigung" hier im Energieportal.
Dem Beschluss waren unter anderem 31 Ausschusssitzungen, unzählige Arbeitsgruppensitzungen und Gesprächsrunden, Informationsveranstaltungen in den Landkreisen sowie zwei förmliche Öffentlichkeitsbeteiligungen in den Jahren 2013 und 2015 vorausgegangen.
Im Anschluss an den Beschluss der Regionalversammlung wurde der Plan der Hessischen Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt.
Genehmigung durch die Landesregierung und Beitrittsbeschluss
Am 21. August 2017 hat die Hessische Landesregierung den Teilregionalplan Energie Mittelhessen genehmigt. Das Kabinett hat jedoch seine Genehmigung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das im Teilregionalplan enthaltene Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie „Braunfels-Philippstein“ (LDK) mit einer Größe von 16 Hektar aus Gründen des Naturschutzes wegen eines benachbarten Vogelschutzgebietes aus dem Teilregionalplan gestrichen wird.
In ihrer Sitzung am 8. November 2017 im Wetzlarer Rathaus hat die Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen, sich dieser Bedingung anzuschließen. Mit dieser Entscheidung wurde der mehrjährige Aufstellungsprozess des Teilregionalplans Energie Mittelhessen abgeschlossen.
Bekanntmachung im Staatsanzeiger und Inkrafttreten
Im Anschluss an den Beitrittsbeschluss der Regionalversammlung wurde der Teilregionalplan Energie Mittelhessen am 18. Dezember 2017 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Seite 1483) bekannt gemacht und damit wirksam.
Sie können den Plan mit den dazugehörigen Unterlagen unter dem entsprechenden Menüpunkt "Text und Karten (Genehmigte Fassung)" einsehen.
Inhalte des Teilregionalplans
Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen enthält in Form von Text und Karten Festlegungen zur regionalplanerischen Steuerung der Nutzung Erneuerbarer Energien in Mittelhessen:
- Definition der Energieziele für die Region Mittelhessen
- Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie
- Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
- Ausweisung von Such- und Vorzugsräumen zur energetischen Biomassenutzung
- Vorgaben zur Nutzung weiterer Formen Erneuerbarer Energien, wie Wasserkraft und Geothermie, sowie zu Energieeinsparung, -effizienz, -transport und -speicherung.
Steuerung eines Energiemix
Der jetzt vorliegende Plan sieht für die Region Mittelhessen fast 130 Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (VRG WE) mit einer Flächengröße von ca. 12.100 ha, entsprechend etwa 2,2 % der Regionsfläche (davon ca. 85 % im Wald), vor. Diese Gebiete sind wie folgt auf die mittelhessischen Landkreise verteilt:
Im Bereich der Photovoltaik wurden für die Region Mittelhessen 286 Vorbehaltsgebiete für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) größer 5 ha ermittelt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 3.100 ha und entspricht damit etwa 0,6 % der Regionsfläche. Die für die Bioenergienutzung vorgesehene Fläche umfasst etwa 27.700 ha und dementsprechend ca. 5,1 % der Regionsfläche.
Insgesamt ergibt sich so eine Fläche von etwa 43.000, was ca. 8 % der Regionsfläche entspricht, sodass genug Raum für den Ausbau der raumbedeutsamen Energieformen geschaffen wird:
Im Ergebnis dient der Plan damit der Flächenvorsorge für den koordinierten Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Region Mittelhessen.