Ergänzendes Verfahren (2019)

Erneute Beteiligung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens

Am 24. Juni 2019 hat die Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen, bezüglich des Teilregionalplans Energie Mittelhessen (TRPEM) ein ergänzendes Verfahren nach § 11 Absatz 6 des Raumordnungsgesetzes einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit ausschließlich bezogen auf die nach der zweiten Offenlegung des Plans geänderten fünf Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (VRG WE) durchgeführt.

Bestandteil der Offenlegung waren folgende Unterlagen:

Die Unterlagen wurden im Zeitraum vom 12. August 2019 bis zum 12. September 2019 ausgelegt und es bestand bis zum 26. September 2019 die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen abzugeben.

Am 23.01.2020 hat die Regionalversammlung Mittelhessen den Teilregionalplan Energie Mittelhessen dann erneut beschlossen.

Hintergrund:

Die Regionalversammlung Mittelhessen ist für die Planungsregion Mittelhessen, bestehend aus den Landkreisen Limburg-Weilburg, Lahn-Dill-Kreis, Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis, Träger der Regionalplanung. Sie hat den Teilregionalplan Energie Mittelhessen (TRPEM) am 9. November 2016 beschlossen. Die Hessische Landesregierung hat den TRPEM am 21. August 2017 genehmigt, mit einer Bedingung, der die Regionalversammlung Mittelhessen am 8. November 2017 beigetreten ist. Am 18. Dezember 2017 wurde der TRPEM im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 51 bekannt gemacht.

Im Nachgang der zweiten Offenlegung des TRPEM waren in Bezug auf fünf Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (VRG WE) Änderungen an der Gebietskulisse vorgenommen worden, die Bestandteil des geltenden TRPEM wurden. Eine erneute Offenlegung war in Bezug auf diese Änderungen nicht durchgeführt worden. Aus Gründen der Rechtsklarheit erachtete es die Regionalversammlung Mittelhessen für sinnvoll, eine Offenlegung in Bezug auf diese Änderungen nachzuholen. Am 24. Juni 2019 hat die Regionalversammlung Mittelhessen deshalb beschlossen, bezüglich des TRPEM ein ergänzendes Verfahren einzuleiten (§ 11 Abs. 6 ROG). Im Rahmen dieses Verfahrens wurde eine erneute Beteiligung ausschließlich bezogen auf die nach der zweiten Offenlegung des Plans geänderten fünf VRG WE durchgeführt (§ 9 Abs. 3 ROG).

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des RP Gießen unter "Teilregionalplan Energie Mittelhessen".