Genehmigung in 2017
Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen wurde am 21. August 2017 durch diese Hessische Landesregierung genehmigt und am 18. Dezember 2017 mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Seite 1483) wirksam.
Die Unterlagen dieser im Jahr 2017 genehmigten Fassung stehen Ihnen hier zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung:
- Textteil Teilregionalplan Energie Mittelhessen
- Umweltbericht zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen
- Karte 1: Windenergie und Photovoltaik
- Karte 2: Energetische Biomassenutzung
- Steckbriefe zu den Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie
Allerdings wurde im Anschluss an diese Genehmigung im Jahr 2019 ein ergänzendes Verfahren durchgeführt und danach der Teilregionalplan Energie Mittelhessen rückwirkend erneut in Kraft gesetzt. Diese aktuell maßgeblichen, im Jahr 2020 erneut genehmigten Unterlagen finden Sie unter dem Menüpunkt „Genehmigte Fassung (2020)“.
Eine Übersicht zum mehrjährigen Planungsprozess des Teilregionalplans Energie Mittelhessen finden Sie hier unter dem entsprechenden Menüpunkt "Übersicht Planungsprozess".