Vorlage zur Genehmigung (2016/2017)
Am 9. November 2016 lag der vom Regierungspräsidium Gießen als Oberer Landesplanungsbehörde erarbeitete Teilregionalplan Energie der Regionalversammlung zur abschließenden Entscheidung vor und wurde mit großer Mehrheit parteienübergreifend verabschiedet. Die Karte, der Texteil sowie weitere Unterlagen zur Sitzung finden sich auf der Internetseite des RP Gießen unter dem Menüpunkt "Planung".
Die Links zu den einzelnen Dokumenten finden Sie hier:
- Textteil Teilregionalplan Energie Mittelhessen
- Umweltbericht zum Teilregionalplan Energie Mittelhessen
- Karte 1: Windenergie und Photovoltaik
- Karte 2: Energetische Biomassenutzung
- Steckbriefe zu den Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie
Im Rahmen der Sitzung am 9.11. hat die Regionalversammlung entschieden, das zunächst entfallene Gebiet in Braunfels-Philippstein (LDK) mit einer Größe von 16 ha als Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie auszuweisen (wie es auch im 2. Entwurf vorgesehen war). Entsprechend wurden die Unterlagen in dieser Hinsicht nochmal überarbeitet.
Im Anschluss wurde der Plan der Hessischen Landesregierung vorgelegt, die diesen am 21. August 2017 genehmigt hat.
Das Kabinett hat jedoch seine Genehmigung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das in den Plan aufgenommene Vorranggebiet zur Nutzung der Windenergie „Braunfels-Philippstein“ (LDK) aus Gründen des Naturschutzes zu streichen sei. In ihrer Sitzung am 8. November 2017 im Wetzlarer Rathaus hat die Regionalversammlung Mittelhessen beschlossen, sich dieser Bedingung anzuschließen. Mit dieser Entscheidung ist der mehrjährige Aufstellungsprozess des Teilregionalplans Energie Mittelhessen abgeschlossen.
Mit der Bekanntmachung des Plans am 18. Dezember 2017 im Staatsanzeiger für das Land Hessen ist er in Kraft getreten (siehe Menüpunkt "Text und Karten (Genehmigte Fassung)".