Bioenergie – Energie, die nachwächst

Der Schutz des Klimas und eine nachhaltige Sicherung der Energieversorgung sind zentrale Herausforderungen und die Substitution fossiler Energieträger durch Erneuerbare Energien ist zwingend notwendig. Die Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung, momentan ist die Biomasse der wichtigste und vielseitigste Erneuerbare Energieträger in Deutschland. Zur Förderung des Ausbaus der Bioenergie in Europa hat die EU-Kommission am 07.12.2005 einen Biomasseaktionsplan verabschiedet (Langfassung).

Die Bundesregierung hat zur Unterstützung des Biomasseaktionsplans der EU-Kommission in 2009 einen Nationalen Biomasseaktionsplan (Energie) beschlossen. Der Biomasseaktionsplan zeigt auf, welche nationalen Strategien verfolgt werden sollen, um den Ausbau der Bioenergie effizient und nachhaltig zu betreiben und welche konkreten Maßnahmen zu ergreifen sind. Er soll in einem weiteren Schritt durch einen komplementären Aktionsplan zur stofflichen Biomassenutzung ergänzt werden
(Aktionsplan Biomassenutzung).

In Hessen ist der Ausbau von Biorohstoffen ebenfalls ein erklärter Schwerpunkt der hessischen Energiepolitik, dies wird durch den Biomasseaktionsplan 2020 des Landes Hessen aus dem Jahre 2011 dokumentiert (Information). Weiterhin gibt es die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe.

Der Anbau und die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen können den zukünftigen Anforderungen an eine verstärkte Nachhaltigkeit in der Energieversorgung in besonderem Maße gerecht werden.

Es geht dabei nicht nur um den Anbau nachwachsender Rohstoffe, sondern um die gesamte Wertschöpfungskette. Durch die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe entstehen Einkommensalternativen für die Land- und Forstwirtschaft, eine verstärkte Wertschöpfung im ländlichen Raum und letztlich auch Arbeitsplätze. Die hessische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 rund 20 TWh Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. Dazu soll die Energiebereitstellung aus Biomassenutzung auf 9,5 TWh ausgebaut werden, gegenüber 5,9 TWh in 2006. Nach dieser Zielsetzung hätte die Bioenergie einen Anteil an der Energiebereitstellung (ohne Verkehr) durch Erneuerbare Energien von rd. 45 %. Mit dem Abschlussbericht des Hessischen Energiegipfels vom 10. November 2011 wird das gesamte Energiepotenzial aus Biomasse auf 13,5 TWh geschätzt, das langfristig realisiert werden soll.

Biomasse ist im Vergleich zu anderen Erneuerbaren Energien ein multifunktionaler Energieträger und kann zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoffen genutzt werden. Biomasse ist lagerfähig, einzelne daraus gewonnene Energieträger wie z. B. Biogas sind zudem auch speicherfähig. Damit ist Biomasse ein wichtiger Baustein einer sicheren und bedarfsorientierten Energieversorgung.

Für den Anwendungsbereich der Vergütungsregelungen des EEG regelt die Biomasseverordnung (BiomasseV) des Bundes, welche Stoffe vergütungsrechtlich als Biomasse anerkannt werden, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen und welche Umweltanforderungen bei der Erzeugung von Strom aus Biomasse einzuhalten sind.
Für EEG-Anlagen, die bis zum 31.12.2011 in Betrieb genommen werden, gilt die Biomasseverordnung in der ab 18. August 2005 geltenden Fassung.

Zur Biomasse zählen hiernach insbesondere:

  • Pflanzen und Pflanzenbestandteile sowie daraus hergestellte Energieträger,
  • Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher und tierischer Herkunft aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft,
  • Bioabfälle,
  • aus Biomasse erzeugtes Gas und
  • Holz, Altholz, Industrierestholz.

Deponiegas und Klärgas gelten im Sinne der Biomasseverordnung nicht als Energieträger aus Biomasse; sie stellen in der Energiebereitstellung durch Bioenergie jedoch einen nicht zu vernachlässigenden Anteil und werden im EEG berücksichtigt.

In ihrer novellierten Fassung regelt die BiomasseV ab dem Jahr 2012 für den Anwendungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes über die bisherigen Regelungsgegenstände hinaus auch, für welche Stoffe eine zusätzliche einsatzstoffbezogene Vergütung in Anspruch genommen werden kann, welche energetischen Referenzwerte für die Berechnung dieser Vergütung anzuwenden sind und wie die einsatzstoffbezogene Vergütung zu berechnen ist. Insbesondere wird für die Stromerzeugung aus Biogas der Einsatz von Mais und Getreidekorn auf 50 Masseprozent begrenzt.
 

Potenzial und aktueller Beitrag der Bioenergie

Sektorübergreifend ist die Biomasse im Jahr 2016 mit einem Anteil von etwa 59% der Energiebereitstellung der wichtigste erneuerbare Energieträger. Insbesondere im Wärme- und Verkehrssektor ist Biomasse für 88% bzw. 89% des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien verantwortlich (In der Stromerzeugung nehmen Wind- und Sonnenenergie einen größeren Anteil ein).1

Insgesamt wird der Biomassenutzung für energetische Zwecke ein recht hohes Potenzial zugeschrieben. Basierend auf Potenzialberechnungen des Bundesumweltministeriums und Berechnungen der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe gehen Energieszenarien der Bundesregierung davon aus, dass im Jahr 2050 rd. 23% unseres Primärenergiebedarfs durch einheimische Bioenergie abgedeckt werden kann. Dies setzt allerdings voraus, dass sich der Primärenergiebedarf in Deutschland von rund 14.000 PJ in 2008 auf rund 7.000 PJ in 2050 halbiert.

Das größte Potenzial an einheimischer Bioenergie stellen in dieser Rechnung Energiepflanzen dar. Auf einer Anbaufläche von rund 4 Mio. Hektar könnten rund 740 PJ an Primärenergie erzeugt werden.

Heute werden in Deutschland auf rund 2,7 Mio. Hektar nachwachsende Rohstoffe angebaut, davon ca. 2,4 Mio. Hektar Energiepflanzen (vgl. Abbildung).

Die Flächeninanspruchnahme ist seit dem Inkrafttreten des EEG stetig angestiegen.

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1 Quelle: Umweltbundesamt, Erneuerbare Energien in Zahlen