Zweite Offenlegung (2015)
Am 23. Juli 2015 hat die Regionalversammlung Mittelhessen den überarbeiteten Entwurf für die erneute Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen beschlossen.
Gemäß diesem Beschluss erfolgte in der Zeit vom 7. September bis zum 6. Oktober 2015 die erneute Offenlegung des auf Basis der Ergebnisse der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2013 überarbeiteten Plans inkl. aller relevanten Unterlagen. Bis zum 20. Oktober bestand erneut die Gelegenheit, sich zu den vorgesehenen Planungen zu äußern.
Viele Kommunen, Behörden, Verbände und vor allem die Bürgerinnen und Bürger der Region Mittelhessen haben diese Gelegenheit genutzt, um sich mit den Inhalten des Teilregionalplans Energie auseinanderzusetzen. Insgesamt sind rund 2.500 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen, die teilweise mehrere Antragspunkte enthalten. Bei der ersten Offenlegung waren es etwa 3500 Einzelanträge.
Die Planunterlagen umfassen neben dem Textteil des Teilregionalplans Energie auch den Umweltbericht inkl. der zugehörigen Karten und Tabellen, das Integrative Gesamtkonzept für das Vogelschutzgebiet Vogelsberg, die Steckbriefe zu den möglichen Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie und die mit der Überarbeitung des Plans direkt zusammenhängenden Grundsatzpapiere.
Die Unterlagen können weiterhin unter den Menüpunkten
abgerufen werden.
Die Obere Landesplanungsbehörde im Regierungspräsidium setzt sich derzeit mit den eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich auseinander und prüft dabei auch, ob und in welchem Umfang durch die eingereichten Anträge eine Überarbeitung der bisher vorgesehenen Planungen erforderlich werden könnte. Ergebnisse dieser fachlichen Prüfung werden regelmäßig mit dem zuständigen Ausschuss der Regionalversammlung Mittelhessen erörtert.
Grundsätzlich werden alle im Zuge der Offenlegung eingehenden Stellungnahmen ausgewertet und in der Abwägung berücksichtigt, auch wenn es angesichts der Menge der eingegangenen Stellungnahmen nicht möglich ist, diese individuell zu beantworten. Das Ergebnis der Abwägung ist zu gegebener Zeit dem Beschluss der Regionalversammlung und den zugehörigen Unterlagen zu entnehmen.
Weitere Informationen zur zweiten Offenlegung finden Sie auch in unserem Infobrief, der Ihnen hier als Download zur Verfügung steht.